Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Forschung
Im Gedenken an das Pogrom vom 9. November 1938 stellt der baden-württembergische Landtag dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) seit 1988 Stipendienmittel, die der Pflege der deutsch-israelischen Beziehungen dienen, zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind die Hochschulen Baden-Württembergs. Beantragt werden können Mittel für Studierende, Nachwuchswissenschaftler/-innen und Praktikant/-innen, die im Rahmen von Hochschulpartnerschaften einen Aufenthalt in Baden-Württemberg bzw. Israel planen sowie für Studienreisen und Veranstaltungen in diesem Zusammenhang.
Anträge für das Förderjahr 2024 können dem Wissenschaftsministerium ab sofort und bis zur Ausschöpfung des Budgets vorgelegt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind über die Hochschulleitung bzw. zentrale Verwaltung unter Bezugnahme auf das „Landtagsstipendienprogramm Israel“ ausschließlich elektronisch an poststelle@mwk.bwl.de zu senden.
Bei Rückfragen zur Ausschreibung können sich die Hochschulen an Frau Knappe, (Mareen.Knappe@mwk.bwl.de) Tel. 0711 - 279 3116, wenden.
Das Wissenschaftsministerium hat das Margarete von Wrangell-Programm neu aufgelegt: Ab sofort erhalten Junior- und Tenure-Track-Professorinnen die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen auf ihrem Weg auf eine Lebenszeitprofessur zu unterstützen, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen. Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Für das vom Land und Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm steht ein Budget von 14,18 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14
TV-L) der frisch Promovierten steht dieser zusätzlich ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch sind rund 50 Förderungen möglich.
Die Ausschreibung des Programms erfolgt fortlaufend. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren in dieser Position.
Zur Erhöhung des Professorinnenanteils an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Mathilde-Planck-Lehrauftrags-programm aus.
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.
Über das Programm sollen schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen berücksichtigt wer-den, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Hochschule kann mit der Teilnehmerin eine Vereinbarung zur Übernahme von Reisekosten, die im Rahmen des Lehrauftrags entstehen, treffen. Diese Kosten sind gegebenenfalls direkt mit der Hochschule abzurechnen. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von nebenamtlichem/nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV) sowie des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sind hierbei zu beachten.
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal vier Semester bzw. zwei Studienjahre begrenzt. Sie dürfen an
- den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Umfang von vier Semesterwochenstunden,
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Umfang von 128 Jahreslehrveranstaltungsstunden pro Studienjahr und
- an den Kunst- und Musikhochschulen einen Umfang von vier Lehrveranstaltungsstunden nicht überschreiten.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegeben werden, die Berufungsvoraussetzungen, die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums zu erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sowie die einzelnen Stand-orte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Anträge sind im Einvernehmen mit der jeweiligen örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Hochschule oder dem antragstellenden Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind beizufügen:
- die maßgeblichen Zeugnisse
- ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (in der Regel Promotion oder künstlerische Auszeichnungen bzw. die Anmeldung zur Promotion und Betreuungsvereinbarung)
Auswahlverfahren:
Anträge der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) eingereicht werden. Anträge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sollen in der Regel vor Beginn der jeweiligen Theoriephasen bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Hochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Hochschule Karlsruhe zugewiesen.
Kontakt:
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) Koordinierungsstelle
Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe
Frau Nicole Fraunhoffer
E-Mail: nicole.fraunhoffer@h-ka.de
Tel: 0721 925 1095
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Die Förderung von Austauschformaten ist im Zusammenhang mit der Ausschreibung „Impulsprogramm zur zukunftsorientierten und innovativen Entwicklung von MINT-Studiengängen“ zu sehen und soll diese unterstützen, indem durch einen fachspezifischen Austausch Erkenntnisse zu möglichen Weiterentwicklungsprozessen von Studiengängen identifiziert werden können.
Zwar befassen sich die Hochschulen und MINT-Fakultäten regelmäßig mit der Weiterentwicklung ihrer Studiengänge, für einen Blick über den Tellerrand und Austausch mit Studiengangsverantwortlichen anderer Hochschulen fehlt es jedoch oft an Zeit und Ressourcen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen Studiengängen.
Die niederschwellige Ausschreibung zielt darauf, eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen fachspezifisch durchzuführen und Lösungen/ bewährte Praxis zu identifizieren. Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen mindestens drei Studiengängen von mindestens drei Hochschulen.
Insgesamt stehen für die Ausschreibung 100.000 Euro in 2024 zur Verfügung. Ein Austauschformat kann bis zu einem Umfang von maximal 10.000 Euro gefördert werden. Die eingegangenen Anträge werden, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und vollständig sind, nach zeitlichem Eingang gefördert, solange Mittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg.
Abgabefrist: jederzeit bis zum 31.12.2024 und solange Mittel zur Verfügung stehen.
Kunst und Kultur
Der Innovationsfonds Kunst 2024 verfolgt das Ziel der Innovation durch Strukturwandel. Die organisatorische Entwicklung und strukturelle Stabilisierung von Einrichtungen und Organisationen wird in Anbetracht steigender Anforderungen an die Kulturschaffenden immer wichtiger, auch um auf äußerst komplexe gesellschaftliche Umstände und neue Krisen reagieren zu können. Deshalb möchte der Innovationsfonds Kunst Einrichtungen und Organisationen dabei unterstützen, selbst innovationsfähiger zu werden, und Prozessvorhaben und neue Umsetzungsideen fördern, die, gegebenenfalls auch mit Hilfe einer externen Begleitung, einen nachhaltigen Strukturwandel zum Beispiel in folgenden Bereichen zum Ziel haben:
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Sich neu denken: Organisationsentwicklung in Kultureinrichtungen – z. B. Schärfung des eigenen Profils und Potenzials, Bewältigung von Generationswechseln, Optimierung der Ressourcennutzung, Schaffung von Synergien durch Kooperationen, Digitalisierung nach innen und außen
- Demokratie und Gesellschaftlicher Zusammenhalt – z. B. Entwicklung eines neuen Narrativs für das eigene Handeln (Code of Conduct), Stärkung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung des Teams, fachliche Befähigung durch Weiterbildung
- Green Culture – Umstellung der Betriebs- und Personalstruktur auf nachhaltige und ressourcenschonende Konzepte, inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Klimawandel
Projekte aus dem Bereich der Kulturellen Teilhabe sind von der Förderung durch diese Richtlinie ausgeschlossen. Hierfür wird auf die Programme des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg verweisen.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kultureinrichtung muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
- Die Kultureinrichtung muss dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sein. Dazu zählen beispielsweise öffentliche und private Theater, Soziokulturelle Zentren, Kinos, Clubs, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Amateurmusik und Amateurtheater, Festspiele, Kunst- und Musikhochschulen, Museen, Galerien, Kunstvereine, Literatur, Bibliotheken und Archive sowie der Film- und Medienbereich.
- Die Kultureinrichtung muss gemeinnützige Ziele verfolgen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht erforderlich.
- Die Kultureinrichtung muss in der Regel vor dem 1. Januar 2023 gegründet worden sein.
- Die Kultureinrichtung muss eine institutionelle kommunale Förderung vorweisen können.
- Die Kultureinrichtung muss rechtlich eigenständig sein (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder selbst in der Trägerschaft einer Kommune stehen.
Nicht antragsberechtigt sind
- Staatliche Kultureinrichtungen
- Einrichtungen, die anderen Ministerien zugeordnet sind, wie z. B. soziale oder kirchliche Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kunst- und Musikschulen
- Kommunen, Kulturämter oder Landratsämter
- Natürliche Personen wie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, Kultur- und Kreativschaffende ohne eigene Rechtsform sowie Einzelunternehmen, die als Einzelperson agieren, aber keine Kultureinrichtung betreiben.
Förderhöhe
Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro; die Mindestfördersumme liegt bei 10.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent der Projektkosten kann in Form von Eigen- oder Drittmitteln erbracht werden.
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular unter www.mwk-kunstfoerderung.de/innovationsfonds/. Die Antragsfrist endet am Mittwoch, den 7. August 2024.
Förderberatung über Webex
Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2024 adäquat beantworten zu können, bieten wir für alle Antragsteller zwei Förderberatungen per Webex an, an denen Sie kostenfrei und ohne Anmeldung teilnehmen können:
- Montag, 8. Juli 2024, 16.30 Uhr
Meeting-Link: https://mwk-bwl.webex.com/mwk-bwl/j.php?MTID=m960ae5924bb5de9149041501bd473b7d
- Dienstag, 30. Juli 2024, 16.30 Uhr
Meeting-Link: https://mwk-bwl.webex.com/mwk-bwl/j.php?MTID=m3f69d50a9f950bbc8819ff4c8934e0e3
Kontakt:
Innovationsfonds-Kunst@mwk.bwl.de
Ausschreibung Innovationsfonds Kunst 2024 [PDF]
FAQs Innovationsfonds Kunst 2024 [PDF]
Förderrichtlinie Innovationsfonds Kunst 2024
Übersicht der Honorarempfehlungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler [PDF]
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
Antragsfrist ist der 15. Mai 2024.
Das Land Baden-Württemberg fördert Ideen und Konzepte zur Verbesserung der Bibliotheksversorgung im ländlichen Raum. Das Förderprogramm richtet sich an Kommunen und kommunale Verbünde, Bibliotheken, Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Insgesamt steht eine Fördersumme von 120.000 Euro zur Verfügung.
Der Antrag auf Förderung ist ausschließlich per E-Mail bei der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen des zuständigen Regierungspräsidiums zu stellen (Adressen siehe unten). Er muss die Unterstützungserklärung mindestens einer Kommune, eine ausführliche Projektbeschreibung und eine Übersicht über die Kosten des Projekts und dessen
Finanzierung enthalten (Kosten- und Finanzierungsplan). Die Antragsfrist endet am 15. August 2024.
Kontaktadressen
Regierungspräsidium Freiburg
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Simone Kerner
fst@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Peter Heissenberger
fachstelle@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Stuttgart
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Kirsten Wieczorek
fst@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen
Jürgen Blim
fst@rpt.bwl.de
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie zum Bibliotheksförderprogramm.