Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.
Hochschulen und Forschung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, Aktivitäten zur Vermeidung, Verringerung und Verbesserung (Replacement, Reduction, Refinement – 3R) von Tierversuchen in Forschung und Lehre nachhaltig zu fördern. Dabei geht es nicht nur um ein „entweder oder“ in Sachen Tierversuch, viele der innovativen Methoden und Ansätze bieten auch völlig neue Anwendungsfelder in der biomedizinischen Forschung.
Des Weiteren dienen die Maßnahmen auch der Verbesserung der Qualität der biomedizinischen Forschungsdaten, indem das 3R-Prinzip um eine statistisch robuste Versuchsplanung (Robustness), die Registrierung aller Versuche (Registration) sowie die Veröffentlichung von Negativergebnissen (Reporting) auf ein 6R-Prinzip erweitert wird. Somit können Tierschutz und biomedizinische Forschung – eine der spezifischen Stärken des Landes – gleichermaßen von der Förderung profitieren.
Das zu diesem Zwecke in 2020/2021 ins Leben gerufene 3R-Netzwerk Baden-Württemberg soll in seinen Aktivitäten weiter sinnvoll ergänzt und ausgebaut werden. Daher wird aktuell ein neues 3R-Zentrum ausgeschrieben, welches an einem der biomedizinischen oder naturwissenschaftlichen Standorte in Baden-Württemberg etabliert werden soll.
Nähere Details entnehmen Sie bitte dem angehängten Ausschreibungstext „Fördervoraussetzungen“ mit Einzelheiten zum Antragsverfahren. Bitte beachten Sie auch den Anhang „Formblätter und Finanzierungsplan“.
Die Einreichungsfrist für Anträge über die jeweilige Hochschulleitung ist
der 31. Mai 2024.
Um die Spitzenposition Baden-Württembergs in der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung weiterhin zu sichern, legt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg diese Ausschreibung auf, durch welche die Beteiligung der Hochschulen an großen EU-Forschungsvorhaben künftig weiter gestärkt werden soll. Solche Beteiligungen tragen wesentlich zu der Sichtbarkeit der baden-württembergischen Hochschulen als Forschungsakteure bei und verbessern ihre europaweite und internationale Vernetzung. Gleichzeitig schaffen sie Chancen auf die Einwerbung weiterer Förderung durch europäische und andere Drittmittelgeber und können so weitere Hebelwirkungen auslösen.
Die bisherige Förderung entsprechender Großvorhaben im Bereich der Knowledge and Innovation Communities (KICs) des Europäischen Technologieinstituts oder der Future and Emerging Technologies (FET)-Flagship-Projekte durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat wesentlich zu der guten Platzierung der baden-württembergischen Hochschulen im Rahmenprogramm „Horizont 2020“ beigetragen.
Die Beteiligung an großen und strategisch wichtigen EU-Verbundvorhaben im Rahmen von Horizont Europa soll weiterhin im Zentrum der Unterstützung stehen. Mit der Einführung neuer EU-Förderprogramme, die ebenfalls Forschungs- und Innovationsaktivitäten beinhalten (z. B. Digital Europe Programme, EU4Health, Creative Europe), eröffnen sich zudem neue Potenziale für die Hochschulen auch außerhalb von Horizont Europa. Diese Ausschreibung trägt den veränderten Rahmenbedingungen der EU-Forschungsförderlandschaft Rechnung. Konkretes Ziel ist, die Hochschulen bei einer möglichst breiten Nutzung der vielfältigen Fördermöglichkeiten der EU, unabhängig von dem jeweiligen EU-Förderprogramm, zu unterstützen.
Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2024 fortlaufend gestellt werden.
Das Wissenschaftsministerium hat das Margarete von Wrangell-Programm neu aufgelegt: Ab sofort erhalten Junior- und Tenure-Track-Professorinnen die Möglichkeit, ihr Forschungsfeld zu profilieren und gleichzeitig junge Postdoktorandinnen auf ihrem Weg auf eine Lebenszeitprofessur zu unterstützen, indem sie für drei Jahre eine frisch promovierte Wissenschaftlerin beschäftigen. Diese junge Wissenschaftlerin erhält über das Programm drei Jahre lang eine verlässliche Vollzeit-Beschäftigung (EG 13/EG 14 TV-L), um sich wiederum selbst für eine Post-Doc-Position wie Juniorprofessorin, Tenure-Track-Professorin oder Nachwuchsgruppenleiterin zu qualifizieren.
Für das vom Land und Europäischen Sozialfonds finanzierte Programm steht ein Budget von 14,18 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden kann eine Wissenschaftlerin, deren Promotion bei Antragsstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Neben der Förderung des Beschäftigungsverhältnisses (EG 13/EG 14
TV-L) der frisch Promovierten steht dieser zusätzlich ein Qualifizierungsbudget von 5.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch sind rund 50 Förderungen möglich.
Die Ausschreibung des Programms erfolgt fortlaufend. Antragsberechtigt sind alle W1-Professorinnen (Juniorprofessorinnen, Tenure-Track-Professorinnen), die an einer staatlichen Hochschule Baden-Württembergs beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren in dieser Position.
Zur Erhöhung des Professorinnenanteils an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg schreibt die Landesregierung das Mathilde-Planck-Lehrauftrags-programm aus.
Ziel dieses Programms ist es, qualifizierte Frauen über die Förderung von Lehraufträgen beim Erwerb erforderlicher Berufungsvoraussetzungen zu unterstützen, indem sie Lehrerfahrung erwerben und Verbindungen zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschulen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg knüpfen können.
Über das Programm sollen schwerpunktmäßig Teilnehmerinnen berücksichtigt wer-den, die über einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügen und bei Beginn der Förderung mindestens eine der zwei weiteren Voraussetzungen erfüllen:
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen)
- mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben.
In begründeten Einzelfällen ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs ausreichend, wenn ein Masterabschluss oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss vorliegt und die Bewerbung auf eine Hochschulprofessur angestrebt wird.
Die Berufung auf eine Professur nach Abschluss der Programmteilnahme muss möglich erscheinen.
Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge an einer baden-württembergischen Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Hochschule kann mit der Teilnehmerin eine Vereinbarung zur Übernahme von Reisekosten, die im Rahmen des Lehrauftrags entstehen, treffen. Diese Kosten sind gegebenenfalls direkt mit der Hochschule abzurechnen. Die Regelungen der Verwaltungsvorschrift über die Vergütung von nebenamtlichem/nebenberuflichem Unterricht (UVergVwV) sowie des Landesreisekostengesetzes (LRKG) sind hierbei zu beachten.
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal vier Semester bzw. zwei Studienjahre begrenzt. Sie dürfen an
- den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen Umfang von vier Semesterwochenstunden,
- der Dualen Hochschule Baden-Württemberg einen Umfang von 128 Jahreslehrveranstaltungsstunden pro Studienjahr und
- an den Kunst- und Musikhochschulen einen Umfang von vier Lehrveranstaltungsstunden nicht überschreiten.
In besonderen Einzelfällen kann auf Antrag hiervon ausnahmsweise abgewichen werden.
Der Teilnehmerin soll Gelegenheit gegeben werden, die Berufungsvoraussetzungen, die möglicherweise noch fehlen, während des Förderzeitraums zu erlangen.
Antragstellung:
Antragsberechtigt sind alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Kunst- und Musikhochschulen des Landes Baden-Württemberg sowie die einzelnen Stand-orte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Die Anträge sind im Einvernehmen mit der jeweiligen örtlichen Gleichstellungsbeauftragten zu stellen.
Die Teilnehmerin darf während der zwei vorangegangenen Semester an der antragstellenden Hochschule oder dem antragstellenden Standort der Dualen Hochschule Baden-Württemberg keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Dem Förderantrag sind beizufügen:
- die maßgeblichen Zeugnisse
- ein Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen wissenschaftlichen, künstlerischen und beruflichen Praxis sowie der Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (in der Regel Promotion oder künstlerische Auszeichnungen bzw. die Anmeldung zur Promotion und Betreuungsvereinbarung)
Auswahlverfahren:
Anträge der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunst- und Musikhochschulen für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres bei der Koordinierungsstelle der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) eingereicht werden. Anträge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sollen in der Regel vor Beginn der jeweiligen Theoriephasen bei der Koordinierungsstelle der LaKof BW eingereicht werden.
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der eingegangenen Anträge durch die Koordinierungsstelle der LaKof BW.
Vergabeverfahren:
Die Mittel für die Lehraufträge werden den einzelnen Hochschulen zur eigenen Bewirtschaftung über die Verwaltung der Hochschule Karlsruhe zugewiesen.
Kontakt:
Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) Koordinierungsstelle
Moltkestr. 30 76133 Karlsruhe
Frau Nicole Fraunhoffer
E-Mail: nicole.fraunhoffer@h-ka.de
Tel: 0721 925 1095
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und -fristen:
Struktur-und Innovationsfonds für die Forschung (SI-BW)
Mit dem Programm Sl-BW will das Land Baden-Württemberg die Basis dafür schaffen, dass an den Universitäten und Fachhochschulen Spitzenberufungen realisiert und bei Schlüsselpositionen Abwanderungen verhindert werden. Sl-BW soll bessere Rahmenbedingungen für eine hochwertige Ausbildung und den Technologietransfer in die Wirtschaft schaffen. Das Wissenschaftsministerium hat aus diesem Anlass die Antragsrichtlinien und das Antragsformular überarbeitet.
Angesichts weltweiter Konflikte legt Baden-Württemberg ein spezielles Förderprogramm für verfolgte Wissenschaftler auf. Das mit einem Gesamtvolumen von einer Million Euro ausgestattete Förderprogramm wird durch großzügige Finanzierungen der Baden-Württemberg Stiftung und der Max-Jarecki-Stiftung ermöglicht, die beide zu gleichen Anteilen zu der Fördersumme beitragen. Damit sollen bis zu 25 Forscherinnen und Forscher die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe eines Stipendiums ihre wissenschaftliche Arbeit in Baden-Württemberg fortzusetzen. Über die Vergabe der ersten Stipendien wird eine Auswahlkommission im April 2017 entscheiden.
Weitere Informationen:
http://www.scholarrescuefund.org und http://www.scholarrescuefund.org/scholars/instructions-and-application
Über ein Drittel der Schülerinnen und Schüler, die bisher nicht an ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium dachten, würden es in Erwägung ziehen, wenn sie besser informiert wären. Zudem ist vielen jungen Menschen die Bedeutung von MINT-Fächern im Zusammenhang mit neuen Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Digitalisierung oder Klimawandel nicht bewusst. Daher ist es wichtig, das Interesse an MINT-Fächern bereits in der Schule zu fördern und frühzeitig Informationen zum Studium und Beruf bereitzustellen.
Viele Hochschulen haben in dieser Richtung bereits Maßnahmen ergriffen. Sie sprechen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gezielt an, wollen MINT erlebbar machen, für ein MINT-Studium motivieren und ihre Studienangebote bekannter machen.
Hier setzt das Programm an: Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert die Ausweitung bestehender Good-Practice Maßnahmen zur Information und Motivierung von Schülerinnen und Schülern im MINT-Bereich.
Das Ziel der Ausschreibung ist es, junge Menschen für attraktive Studienangebote in den MINT-Fächern zu gewinnen und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Schülerinnen und Schüler sollen durch verbesserte Informationen zu Studieninhalten und beruflichen Perspektiven im MINT-Bereich motiviert werden. Die Angebote der Hochschulen sollen dazu beitragen, die Zahl der MINT-Studierenden zu steigern.
Gefördert werden können u. a.
- Maßnahmen, in denen Studierende und / oder Hochschullehrende über MINT-Studiengänge an Schulen informieren und Interesse an MINT wecken,
- Praktika, Schnuppertage und weitere Maßnahmen, welche Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, MINT Fächer durch praktische Erfahrungen kennenzulernen und zu erleben.
- Vernetzungsaktivitäten mit Schulen oder Hochschulen mit ähnlichem Einzugsgebiet, um die Reichweite bestehender Maßnahmen zu erhöhen
Insgesamt stehen für das Programm 700.000 Euro jährlich für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Ein Projekt kann bis zu einem Umfang von maximal 500.000 Euro auf fünf Jahre (100.000 Euro pro Jahr) gefördert werden. Die Projekte sollen am 01. Januar 2025 beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg.
Abgabefrist: 14. Juni 2024 (Ausschlussfrist)
Baden-Württemberg ist ein starker Wissenschafts- und Studienstandort im MINT-Bereich. Diese Studiengänge sind entscheidend, um den akademischen Fachkräftebedarf in den Bereichen Technik, Ingenieurwissenschaften und Informatik zu decken.
Eine Maßnahme zur Steigerung der Studierendenzahlen ist die Attraktivitätssteigerung der Studiengänge und die Verdeutlichung ihrer Relevanz für die Lebens- und Berufswelt. Hochschulen können zeigen, wie MINT-Studiengänge zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen oder durch veränderte Curricula neue Zielgruppen ansprechen und vorhandene Ressourcen optimaler nutzen.
Das Programm zielt darauf, die Curricula bestehender Studiengänge so anzupassen, dass sie für junge Menschen attraktiv sind und an die transformierte Bildungs-, Berufs-und Arbeitswelt anknüpfen. Zudem soll so die Auslastung der Studiengänge erhöht werden.
Gefördert werden können u. a.
- Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Attraktivität der MINT-Studiengänge, z. B. durch die Sichtbarmachung von attraktiven Lehrinhalten für Studieninteressierte oder die Weiterentwicklung der Inhalte und Kompetenzziele mit Blick auf gesellschaftsrelevante Fragestellungen,
- Maßnahmen der Weiterentwicklung von Strukturen und Curricula eines oder mehrerer Studiengänge in MINT-Fakultäten.
Insgesamt stehen für das Programm 800.000 Euro jährlich für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung. Ein Projekt kann bis zu einem Umfang von maximal 160.000 Euro auf zwei Jahre (80.000 Euro pro Jahr) gefördert werden. Die Projekte sollen am 01. Januar 2025 beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg.
Abgabefrist: 26. Juli 2024 (Ausschlussfrist)
Die Förderung von Austauschformaten ist im Zusammenhang mit der Ausschreibung „Impulsprogramm zur zukunftsorientierten und innovativen Entwicklung von MINT-Studiengängen“ zu sehen und soll diese unterstützen, indem durch einen fachspezifischen Austausch Erkenntnisse zu möglichen Weiterentwicklungsprozessen von Studiengängen identifiziert werden können.
Zwar befassen sich die Hochschulen und MINT-Fakultäten regelmäßig mit der Weiterentwicklung ihrer Studiengänge, für einen Blick über den Tellerrand und Austausch mit Studiengangsverantwortlichen anderer Hochschulen fehlt es jedoch oft an Zeit und Ressourcen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen Studiengängen.
Die niederschwellige Ausschreibung zielt darauf, eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen fachspezifisch durchzuführen und Lösungen/ bewährte Praxis zu identifizieren. Gefördert werden Maßnahmen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen mindestens drei Studiengängen von mindestens drei Hochschulen.
Insgesamt stehen für die Ausschreibung 100.000 Euro in 2024 zur Verfügung. Ein Austauschformat kann bis zu einem Umfang von maximal 10.000 Euro gefördert werden. Die eingegangenen Anträge werden, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und vollständig sind, nach zeitlichem Eingang gefördert, solange Mittel zur Verfügung stehen. Antragsberechtigt sind alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg.
Abgabefrist: jederzeit bis zum 31.12.2024 und solange Mittel zur Verfügung stehen.
Kunst und Kultur
Baden-Württemberg zeichnet sich durch ein reges Musikleben aus. Mit dem Förderprogramm wollen wir die hervorragende gesangliche und musikalische Chorausbildung der Kinder und Jugendlichen im Land sicherstellen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Mädchen- und Knabenchöre in Baden-Württemberg, deren musikalische Arbeit der Pflege des klassischen und geistlichen Repertoires gilt. Weitere Voraussetzungen sind ein fünfjähriges Bestehen sowie eine regelmäßige Konzerttätigkeit. Die Chormitglieder sollen kontinuierlichen Gesangsunterricht sowie Stimmbildung durch qualifizierte Gesangspädagogen erhalten. Gefordert wird ferner ein Eigenanteil von 30 Prozent des Chores bzw. seines Trägers an der Grundfinanzierung. Die Chöre sollen bei Antragstellung einen überregionalen Wirkungskreis haben und eine laufende Unterstützung von kommunaler Seite erhalten.
Antragsfrist ist der 15. Mai 2024.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg für 2024 den Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg aus, der damit zum 43. Mal verliehen werden soll.
Mit dem Landespreis für Heimatforschung sollen beispielhafte wissenschaftliche Leistungen von Menschen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich mit einem Gebiet der Heimatforschung befassen, das außerhalb ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Berufsarbeit liegt. Es wird ein Hauptpreis mit 5.000.- € vergeben, zwei 2. Preise mit je 2.500.- €, ein Jugendförderpreis und ein Schülerpreis mit je 2.500.- €. Außerdem wird seit 2020 ein Preis „Heimatforschung digital“ ausgelobt, der ebenfalls mit 2.500 € dotiert ist.
Besonders willkommen sind Bewerbungen für den Schüler- und den Jugendförderpreis.